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I N S A T Z
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A
B T E I L U N G
Kreisausbildung
Ohne gute Saat – keinen Ertrag!
Dieser weise Spruch könnte sinnbildhaft für das
Wort “Kreisausbildung” stehen.
•
Nach § 19 Abs. 1 des Niedersächsischen Brand-
schutzgesetzes (NBrandSchG) bilden die Freiwilligen
Feuerwehren der kreisangehörigen Städte, Gemein-
den und Samtgemeinden, die Werkfeuerwehren
sowie die vom Landkreis Osnabrück unterhaltenen
Feuerwehrtechnischen Zentralen die Kreisfeuerwehr.
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Die Kreisfeuerwehr ist somit keine ständig präsente
Feuerwehr des Landkreises, sondern die Zusammen-
fassung aller dem Landkreis und den kreisangehöri-
gen Gemeinden zur Verfügung stehenden perso-
nellen und sächlichen Mittel.
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Einerseits hat der Landkreis die übergemeindlichen
Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der
Hilfeleistung wahrzunehmen, ist aber andererseits
nicht verpflichtet, für diesen Zweck eine kreiseigene
Feuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Er er-
füllt seine Aufgaben mithilfe der Kreisfeuerwehr. Auf
Grund der gesetzlichen Regelung hat der Landkreis
die Möglichkeit, die Aufgaben mit eigenen perso-
nellen und sächlichen Mitteln, aber auch mithilfe
von Einrichtungen zu erfüllen, die die kreisangehö-
rigen Gemeinden vorhalten.
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Neben einer modernen, dem jeweiligen Gefähr-
dungspotenzial angemessenen Ausstattung der Frei-
willigen Feuerwehren mit Fahrzeugen und
technischem Gerät ist eine kontinuierliche und in-
tensive Ausbildung zwingend erforderlich, um die
vom Bürger erwartete wirkungsvolle Hilfe im Be-
darfsfall auch tatsächlich kompetent und zugleich
umsichtig leisten zu können.
•
Dem regelmäßigen Ausbildungs- und Übungs-
dienst in den örtlichen Feuerwehren kommt in die-
sem Zusammenhang eine wichtige Bedeutung zu
wie den Lehrgangsbesuchen auf Kreisebene bzw. an
den Niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen.
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Im Rahmen der Grundausbildungslehrgänge –
durchgeführt in der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Georgsmarienhütte (für den Bereich des Alt-Land-
kreises Osnabrück) bzw. im übrigen dezentral bei sie-
ben Feuerwehren auf Stadt-, Gemeinde- bzw.
Samtgemeindeebene – werden den neuen Mitglie-
dern während der einjährigen Probezeit die Grund-
kenntnisse für den aktiven Dienst in der Feuerwehr
vermittelt.
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Auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung
des Niedersächsischen Innenministeriums vom 29.
Oktober 1979 werden seit diesem Zeitpunkt zusätz-
lich Atemschutzgeräteträger, Maschinisten und
Sprechfunker auf Kreisebene ausgebildet.
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Diese Ausbildung findet im überwiegenden Maße
an den beiden Feuerwehrtechnischen Zentralen in
Bersenbrück und Georgsmarienhütte statt.
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Darüber hinaus werden auch noch offiziell nicht
anerkannte Ausbildungsveranstaltungen u. a. zu den
Bereichen „Dienstvorbereitung und -gestaltung”,
„
Einsatzleitung - Fortbildung für das Personal im
ELF”, „Gefährliche Stoffe”, „Kartenkunde” und
„
Technische Hilfe” auf Landkreis-Ebene durchge-
führt. Abgerundet wird die Ausbildung im Landkreis
Osnabrück durch Fortbildungsseminare für be-
stimmte Funktionsträger.
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Alle Kreisausbilder sind ehrenamtlich tätig; sie
haben zusätzlich zum Dienst in den örtlichen Feuer-
wehren diese Funktion übernommen und widmen
sich der wichtigen Aufgabe der Feuerwehrausbil-
dung auf Kreisebene mit Fachkompetenz und gro-
ßem Engagement.
Als Kreisausbilder
aus der Ortsfeuer-
wehr Bersenbrück
fungieren bzw.
fungierten
Reinhard Welp
(
Maschinisten)
Peter Ackmann
(
Maschinisten)
Roland Schmidt
(
Maschinisten / GSG)
Stefan Uphoff
(
Atemschutz)
Christian Kessens
(
Technische Hilfe)
Thomas Stricker
(
Technische Hilfe)
Hubert Thye
(
Grundausbildung)
Erwin Bellag
(
Grundausbildung)
Thomas Wurst
(
Grundausbildung)
Kreisausbildung
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